Erst die Arbeit, dann das Vergnügen
Laut Satzung sind die Aktiven Mitglieder vepflichtet 15 Arbeitsstunden pro Jahr zu leisten.
Diese können zum Teil durch die Bewirtung, Arbeitseinsätze auf der Anlage etc. abgebaut werden.
Die Stundenschreibung erfolgt pauschal oder nach tatsächlich geleisteten Stunden:
Tätigkeiten | Gutschrift Arbeitsstunden |
Bewirtung Clubhaus eine Person pro Tag |
5 Stunden |
Mannschaftsbetreuung bei Medenrundenspielen (1 Person, 1 Spieltag) |
5 Stunden |
Diverse Arbeitseinsätze (Platzpflege, Instandsetzung etc.) |
Anzahl der geleisteten Stunden |
Einsatz bei Veranstaltungen |
Anzahl der geleisteten Stunden |
Bitte achtet darauf, dass eure geleisteten Stunden dokumentiert werden.
Für Neumitglieder entfallen die zu leistenden Stunden im ersten Jahr der Neumitgliedschaft.